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Arbeitsrecht#

Die Rechtsquellen des Arbeitsrechts sind:

  1. Europäisches Recht: EU-Vorgaben zur Arbeitszeit, Gleichbehandlung und Arbeitnehmerrechten
  2. Grundgesetz: Garantiert Grundrechte wie die Koalitionsfreiheit (Recht, Gewerkschaften zu bilden)
  3. Gesetze: Nationale Vorgaben, z. B. das Arbeitszeitgesetz, das Kündigungsschutzgesetz oder das Arbeitsschutzgesetz
  4. Verordnungen: Regeln die Umsetzung von Gesetzen, z. B. die Arbeitsstättenverordnung
  5. Tarifverträge: Vereinbarungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden über Löhne, Arbeitszeiten und Urlaub
  6. Betriebsvereinbarungen: Innerbetriebliche Abmachungen, die mit dem Betriebsrat ausgehandelt werden
  7. Arbeitsverträge: Individuelle Vereinbarungen zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden

Normenhierarchie (Rangordnung)#

flowchart TD
  A["1 · EU-Recht"] --> B["2 · Grundgesetz"]
  B --> C["3 · Gesetze<br/>(ArbZG, KSchG, ArbSchG)"]
  C --> D["4 · Verordnungen<br/>(ArbStättV)"]
  D --> E["5 · Tarifverträge"]
  E --> F["6 · Betriebsvereinbarungen"]
  F --> G["7 · Arbeitsverträge"]

Eine niedrigere Ebene darf einer höheren nie widersprechen, kann aber günstigere Regelungen für Arbeitnehmer treffen (Günstigkeitsprinzip) — z. B. darf ein Arbeitsvertrag mehr Urlaub gewähren als das Gesetz vorschreibt, aber nicht weniger.

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)#

Das AGG verbietet Diskriminierung am Arbeitsplatz aufgrund von:

  • Ethnischer Herkunft
  • Geschlecht
  • Religion oder Weltanschauung
  • Behinderung
  • Alter
  • Sexueller Identität

Arbeitgebende müssen sicherstellen, dass niemand aufgrund dieser Merkmale benachteiligt wird – weder bei der Einstellung noch im Arbeitsalltag oder beim beruflichen Aufstieg.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)#

Die §§ 611–630 BGB regeln grundlegende Bestimmungen zum Arbeitsvertrag:

  • Vertragspflichten: Was Arbeitnehmende und Arbeitgebende leisten müssen
  • Vergütung: Anspruch auf Lohn oder Gehalt
  • Arbeitsverhinderung: Regelungen bei Krankheit oder anderen Hinderungsgründen
  • Kündigungsfristen: Wie und wann ein Arbeitsverhältnis beendet werden kann

Nachweisgesetz (NachwG)#

Arbeitgebende sind verpflichtet, die wichtigsten Vertragsbedingungen schriftlich festzuhalten und dem Arbeitnehmenden spätestens einen Monat nach Arbeitsbeginn auszuhändigen.

Wichtige Inhalte des Vertragsnachweises:

  • Name und Anschrift beider Parteien
  • Beginn des Arbeitsverhältnisses
  • Befristung (falls vorhanden)
  • Arbeitsort, Tätigkeitsbeschreibung und Arbeitszeit
  • Vergütung und Urlaubsanspruch
  • Kündigungsfristen
  • Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen (falls anwendbar)

Kündigungsschutzgesetz (KSchG)#

Schützt Arbeitnehmende vor ungerechtfertigten Kündigungen, wenn sie länger als sechs Monate in einem Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten tätig sind.

Arten von Kündigungen:

  • Verhaltensbedingte Kündigung: Bei wiederholten Verstößen gegen betriebliche Regeln trotz Abmahnung
  • Betriebsbedingte Kündigung: Wenn Stellen abgebaut oder Betriebe verkleinert werden
  • Personenbedingte Kündigung: Wenn Arbeitnehmende ihre Tätigkeit nicht mehr ausüben können (z. B. aus gesundheitlichen Gründen)

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)#

Das ArbSchG verpflichtet Arbeitgebende, für sichere Arbeitsbedingungen zu sorgen. Dazu gehören:

  • Ermittlung von Gefahren (Gefährdungsbeurteilung)
  • Schutzmaßnahmen zur Unfallverhütung
  • Ergonomische Arbeitsgestaltung

Arbeitszeitgesetz (ArbZG)#

Regelt Arbeitszeiten und Pausen:

  • Maximale Arbeitszeit: 8 Stunden täglich, ausnahmsweise bis zu 10 Stunden
  • Ruhezeiten: Mindestens 11 Stunden zwischen zwei Arbeitseinsätzen
  • Pausen:
  • Ab 6 Stunden: mindestens 30 Minuten
  • Ab 9 Stunden: mindestens 45 Minuten

Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG)#

Sichert Arbeitnehmenden eine Lohnfortzahlung bei Krankheit für bis zu sechs Wochen, wenn das Arbeitsverhältnis länger als vier Wochen ohne Unterbrechung bestanden hat.

Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)#

Regelt die Mitbestimmung durch den Betriebsrat in Unternehmen mit mindestens fünf wahlberechtigten Beschäftigten.

Aufgaben des Betriebsrats:

  • Mitbestimmung bei Arbeitszeiten, Urlaubsregelungen und Sozialplänen
  • Beratungsrecht bei wirtschaftlichen Entscheidungen
  • Schutz vor Diskriminierung und unrechtmäßigen Kündigungen

Berufsbildungsgesetz (BBiG)#

Regelt die duale Berufsausbildung und legt die Rechte und Pflichten von Auszubildenden und Ausbildenden fest.

Pflichten von Ausbildungsbetrieben:

  • Vermittlung von Ausbildungsinhalten
  • Vergütung nach geltendem Tarifvertrag
  • Freistellung für die Berufsschule

Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)#

Schützt Jugendliche im Alter von 15 bis einschließlich 17 Jahren und regelt:

  • Arbeitszeiten (max. 8 Stunden pro Tag, 40 Stunden pro Woche)
  • Pausenregelungen
  • Freistellung für den Berufsschulunterricht

Selbstkontrolle#

❓ Welches Prinzip erlaubt es einem Arbeitsvertrag, von einer höherrangigen Norm abzuweichen, solange die Regelung für den Arbeitnehmer günstiger ist?
❓ Wann greift der Kündigungsschutz nach dem KSchG?
❓ Vor welchen Merkmalen schützt das AGG am Arbeitsplatz?
❓ Wie lange zahlt der Arbeitgeber nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz bei Krankheit Lohn fort, wenn das Arbeitsverhältnis ununterbrochen länger als vier Wochen besteht?

Siehe auch#

Ressourcen#