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Entgeldabrechnung#

Der Weg vom Bruttogehalt zum tatsächlich ausgezahlten Betrag durchläuft mehrere Stufen:

  • Bruttogehalt — vereinbartes Gehalt vor Abzügen
  • Gesetzliche Abzüge — Steuern und Sozialversicherungen
  • Nettogehalt — Betrag nach den gesetzlichen Abzügen
  • Individuelle Abzüge — z. B. vermögenswirksame Leistungen, Lohnpfändungen
  • Überweisungsbetrag — tatsächlich ausgezahltes Gehalt

Bruttogehalt#

Das Bruttogehalt ist das vereinbarte Gehalt, bevor Abzüge vorgenommen werden. Es setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:

  • Grundgehalt (vertraglich festgelegtes Entgelt)
  • Zuschläge (z. B. für Überstunden, Schichtarbeit)
  • Boni oder Provisionen

Gesetzliche Abzüge#

Vom Bruttogehalt werden gesetzliche Abzüge abgezogen. Diese setzen sich aus Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen zusammen.

AbzugsartErklärung
LohnsteuerAbhängig von Steuerklasse und Bruttoeinkommen
Kirchensteuer8 % oder 9 % der Lohnsteuer (variiert je nach Bundesland)
Solidaritätszuschlag5,5 % der Lohnsteuer (fällt seit 2021 für etwa 90 % der Arbeitnehmer weg und wird nur noch ab einer bestimmten Einkommensgrenze erhoben)
Rentenversicherung18,6 %, davon 9,3 % vom Arbeitnehmer und 9,3 % vom Arbeitgeber
Krankenversicherung14,6 %, davon 7,3 % vom Arbeitnehmer und 7,3 % vom Arbeitgeber
Pflegeversicherung3,6 %, davon 1,8 % vom Arbeitnehmer und 1,8 % vom Arbeitgeber (kinderlose Arbeitnehmer zahlen zusätzlich 0,6 %, insgesamt 2,4 %)
Arbeitslosenversicherung2,6 %, davon 1,3 % vom Arbeitnehmer und 1,3 % vom Arbeitgeber

Steuerklassen und deren Einfluss#

Die Höhe der Lohnsteuer richtet sich nach der Steuerklasse des Arbeitnehmers. Diese Klasse hängt von der familiären Situation ab.

SteuerklasseBeschreibung
IAlleinstehende oder Geschiedene
IIAlleinerziehende mit mindestens einem Kind
IIIVerheiratete mit einem Ehepartner ohne oder mit geringem Einkommen
IVVerheiratete mit beidseitigem Einkommen
VVerheiratete, wenn der andere Partner in Klasse III ist
VIArbeitnehmer mit mehreren Jobs

Sonstige Abzüge#

Neben den gesetzlichen Abzügen können auch individuelle Abzüge anfallen. Diese sind nicht für jeden Arbeitnehmer relevant, sondern hängen von persönlichen Verpflichtungen oder Vereinbarungen ab.

  • Lohnpfändungen: Falls ein Arbeitnehmer Schulden hat und ein Gericht eine Lohnpfändung anordnet, wird ein festgelegter Betrag direkt vom Gehalt abgezogen und an den Gläubiger überwiesen.
  • Abtretungen: Der Arbeitnehmer hat freiwillig oder aufgrund vertraglicher Verpflichtungen einen Teil seines Einkommens einem Gläubiger übertragen. In diesem Fall wird der Betrag automatisch vom Gehalt einbehalten.
  • Aufrechnungen: Falls der Arbeitnehmer Schulden beim Arbeitgeber hat (z. B. durch ein Vorschussdarlehen oder zurückzuzahlende Sachleistungen), kann der Arbeitgeber diesen Betrag mit dem Gehalt verrechnen.
  • Vermögenswirksame Leistungen (VL): Arbeitgeber unterstützen Arbeitnehmer beim Sparen, indem sie monatlich einen festen Betrag in eine Vermögensanlage wie einen Bausparvertrag oder Fondssparplan einzahlen. Arbeitnehmer können eigene Beiträge leisten. In vielen Fällen gibt es eine Arbeitgeberzulage, die das Sparen zusätzlich fördert.

Nettogehalt und Überweisungsbetrag#

Nach Abzug von Steuern, Sozialversicherungsbeiträgen und individuellen Abzügen bleibt das Nettogehalt übrig. Dieses gibt an, wie viel Gehalt nach den gesetzlichen Abzügen tatsächlich zur Verfügung steht. Allerdings ist das Nettogehalt nicht immer gleich dem Überweisungsbetrag, da weitere individuelle Abzüge wie vermögenswirksame Leistungen (VL) oder Lohnpfändungen direkt vom Gehalt einbehalten werden können. Der Überweisungsbetrag ist somit der tatsächliche Betrag, der auf dem Konto des Arbeitnehmers eingeht.

Vom Brutto zum Überweisungsbetrag#

flowchart TD
  A[Bruttogehalt] --> B["- Lohnsteuer, Soli, ggf. Kirchensteuer"]
  B --> C["- Sozialversicherung (RV/KV/PV/AV, Arbeitnehmeranteil)"]
  C --> D[Nettogehalt]
  D --> E["- Vermögenswirksame Leistungen, Pfändungen, Abtretungen"]
  E --> F[Überweisungsbetrag]

Beispielrechnung (vereinfacht, ohne Kirchensteuer/Soli):

SchrittBetrag
Bruttogehalt3.000,00 €
− Lohnsteuer (angenommen)− 350,00 €
− Sozialversicherung (≈ 20,2 % AN-Anteil)− 606,00 €
= Nettogehalt2.044,00 €
− Vermögenswirksame Leistungen− 40,00 €
= Überweisungsbetrag2.004,00 €

Netto ≠ Überweisungsbetrag! Das ist der häufigste Fehler — Netto ist nach Steuern/Sozialversicherung, der Überweisungsbetrag zieht zusätzlich individuelle Abzüge wie VL oder Pfändungen ab.

Prüfungsbeispiele#

„Erkläre den Unterschied zwischen Nettogehalt und Überweisungsbetrag."

→ Das Nettogehalt ist der Betrag nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen. Der Überweisungsbetrag ist der tatsächlich ausgezahlte Betrag — er kann niedriger sein, wenn zusätzlich individuelle Abzüge wie vermögenswirksame Leistungen oder Lohnpfändungen einbehalten werden.

„Nenne drei gesetzliche Abzüge vom Bruttogehalt."

→ Z. B. Lohnsteuer, Rentenversicherung, Krankenversicherung (auch: Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung, ggf. Solidaritätszuschlag/Kirchensteuer).

„Ein Arbeitnehmer hat 2.500 € brutto, 300 € Lohnsteuer und 505 € Sozialversicherung. Wie hoch ist sein Nettogehalt?"

→ 2.500 € − 300 € − 505 € = 1.695 € netto.

Selbstkontrolle#

❓ Was unterscheidet den Überweisungsbetrag vom Nettogehalt?
❓ Welche Steuerklasse gilt typischerweise für Alleinerziehende mit mindestens einem Kind?
❓ Wie hoch ist der Arbeitnehmeranteil an der Rentenversicherung?
❓ Welche Bestandteile zählen zu den gesetzlichen Abzügen vom Bruttogehalt?

Siehe auch#

Ressourcen#