Arbeitsrecht#

Die Rechtsquellen des Arbeitsrechts sind:

  1. Europäisches Recht: EU-Vorgaben zur Arbeitszeit, Gleichbehandlung und Arbeitnehmerrechten
  2. Grundgesetz: Garantiert Grundrechte wie die Koalitionsfreiheit (Recht, Gewerkschaften zu bilden)
  3. Gesetze: Nationale Vorgaben, z. B. das Arbeitszeitgesetz, das Kündigungsschutzgesetz oder das Arbeitsschutzgesetz
  4. Verordnungen: Regeln die Umsetzung von Gesetzen, z. B. die Arbeitsstättenverordnung
  5. Tarifverträge: Vereinbarungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden über Löhne, Arbeitszeiten und Urlaub
  6. Betriebsvereinbarungen: Innerbetriebliche Abmachungen, die mit dem Betriebsrat ausgehandelt werden
  7. Arbeitsverträge: Individuelle Vereinbarungen zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)#

Das AGG verbietet Diskriminierung am Arbeitsplatz aufgrund von: • Ethnischer Herkunft • Geschlecht • Religion oder Weltanschauung • Behinderung • Alter • Sexueller Identität

Arbeitgebende müssen sicherstellen, dass niemand aufgrund dieser Merkmale benachteiligt wird – weder bei der Einstellung noch im Arbeitsalltag oder beim beruflichen Aufstieg.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)#

Die §§ 611–630 BGB regeln grundlegende Bestimmungen zum Arbeitsvertrag: • Vertragspflichten: Was Arbeitnehmende und Arbeitgebende leisten müssen • Vergütung: Anspruch auf Lohn oder Gehalt • Arbeitsverhinderung: Regelungen bei Krankheit oder anderen Hinderungsgründen • Kündigungsfristen: Wie und wann ein Arbeitsverhältnis beendet werden kann

Nachweisgesetz (NachwG)#

Arbeitgebende sind verpflichtet, die wichtigsten Vertragsbedingungen schriftlich festzuhalten und dem Arbeitnehmenden spätestens einen Monat nach Arbeitsbeginn auszuhändigen.

Wichtige Inhalte des Vertragsnachweises: • Name und Anschrift beider Parteien • Beginn des Arbeitsverhältnisses • Befristung (falls vorhanden) • Arbeitsort, Tätigkeitsbeschreibung und Arbeitszeit • Vergütung und Urlaubsanspruch • Kündigungsfristen • Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen (falls anwendbar)

Kündigungsschutzgesetz (KSchG)#

Schützt Arbeitnehmende vor ungerechtfertigten Kündigungen, wenn sie länger als sechs Monate in einem Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten tätig sind.

Arten von Kündigungen: • Verhaltensbedingte Kündigung: Bei wiederholten Verstößen gegen betriebliche Regeln trotz Abmahnung • Betriebsbedingte Kündigung: Wenn Stellen abgebaut oder Betriebe verkleinert werden • Personenbedingte Kündigung: Wenn Arbeitnehmende ihre Tätigkeit nicht mehr ausüben können (z. B. aus gesundheitlichen Gründen)

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)#

Das ArbSchG verpflichtet Arbeitgebende, für sichere Arbeitsbedingungen zu sorgen. Dazu gehören: • Ermittlung von Gefahren (Gefährdungsbeurteilung) • Schutzmaßnahmen zur Unfallverhütung • Ergonomische Arbeitsgestaltung

Arbeitszeitgesetz (ArbZG)#

Regelt Arbeitszeiten und Pausen: • Maximale Arbeitszeit: 8 Stunden täglich, ausnahmsweise bis zu 10 Stunden • Ruhezeiten: Mindestens 11 Stunden zwischen zwei Arbeitseinsätzen • Pausen: • Ab 6 Stunden: mindestens 30 Minuten • Ab 9 Stunden: mindestens 45 Minuten

Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG)#

Sichert Arbeitnehmenden eine Lohnfortzahlung bei Krankheit für bis zu sechs Wochen, wenn das Arbeitsverhältnis länger als vier Wochen ohne Unterbrechung bestanden hat.

Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)#

Regelt die Mitbestimmung durch den Betriebsrat in Unternehmen mit mindestens fünf wahlberechtigten Beschäftigten.

Aufgaben des Betriebsrats: • Mitbestimmung bei Arbeitszeiten, Urlaubsregelungen und Sozialplänen • Beratungsrecht bei wirtschaftlichen Entscheidungen • Schutz vor Diskriminierung und unrechtmäßigen Kündigungen

Berufsbildungsgesetz (BBiG)#

Regelt die duale Berufsausbildung und legt die Rechte und Pflichten von Auszubildenden und Ausbildenden fest.

Pflichten von Ausbildungsbetrieben: • Vermittlung von Ausbildungsinhalten • Vergütung nach geltendem Tarifvertrag • Freistellung für die Berufsschule

Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)#

Schützt Jugendliche im Alter von 15 bis einschließlich 17 Jahren und regelt: • Arbeitszeiten (max. 8 Stunden pro Tag, 40 Stunden pro Woche) • Pausenregelungen • Freistellung für den Berufsschulunterricht

Siehe auch#

  • ausbildungsvertrag — Inhalte, Rechte und Pflichten im Ausbildungsverhältnis
  • arbeitsschutz — Arbeitsschutzgesetz und Gefährdungsbeurteilung im Detail
  • entgeldabrechnung — Brutto-/Nettolohn, Steuerklassen und Sozialversicherung
  • [[../01_wirtschaft/unternehmensformen]] — Rechtsformen und Unternehmensstrukturen

Ressourcen#