Arbeitsrecht#
Die Rechtsquellen des Arbeitsrechts sind:
- Europäisches Recht: EU-Vorgaben zur Arbeitszeit, Gleichbehandlung und Arbeitnehmerrechten
- Grundgesetz: Garantiert Grundrechte wie die Koalitionsfreiheit (Recht, Gewerkschaften zu bilden)
- Gesetze: Nationale Vorgaben, z. B. das Arbeitszeitgesetz, das Kündigungsschutzgesetz oder das Arbeitsschutzgesetz
- Verordnungen: Regeln die Umsetzung von Gesetzen, z. B. die Arbeitsstättenverordnung
- Tarifverträge: Vereinbarungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden über Löhne, Arbeitszeiten und Urlaub
- Betriebsvereinbarungen: Innerbetriebliche Abmachungen, die mit dem Betriebsrat ausgehandelt werden
- Arbeitsverträge: Individuelle Vereinbarungen zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)#
Das AGG verbietet Diskriminierung am Arbeitsplatz aufgrund von: • Ethnischer Herkunft • Geschlecht • Religion oder Weltanschauung • Behinderung • Alter • Sexueller Identität
Arbeitgebende müssen sicherstellen, dass niemand aufgrund dieser Merkmale benachteiligt wird – weder bei der Einstellung noch im Arbeitsalltag oder beim beruflichen Aufstieg.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)#
Die §§ 611–630 BGB regeln grundlegende Bestimmungen zum Arbeitsvertrag: • Vertragspflichten: Was Arbeitnehmende und Arbeitgebende leisten müssen • Vergütung: Anspruch auf Lohn oder Gehalt • Arbeitsverhinderung: Regelungen bei Krankheit oder anderen Hinderungsgründen • Kündigungsfristen: Wie und wann ein Arbeitsverhältnis beendet werden kann
Nachweisgesetz (NachwG)#
Arbeitgebende sind verpflichtet, die wichtigsten Vertragsbedingungen schriftlich festzuhalten und dem Arbeitnehmenden spätestens einen Monat nach Arbeitsbeginn auszuhändigen.
Wichtige Inhalte des Vertragsnachweises: • Name und Anschrift beider Parteien • Beginn des Arbeitsverhältnisses • Befristung (falls vorhanden) • Arbeitsort, Tätigkeitsbeschreibung und Arbeitszeit • Vergütung und Urlaubsanspruch • Kündigungsfristen • Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen (falls anwendbar)
Kündigungsschutzgesetz (KSchG)#
Schützt Arbeitnehmende vor ungerechtfertigten Kündigungen, wenn sie länger als sechs Monate in einem Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten tätig sind.
Arten von Kündigungen: • Verhaltensbedingte Kündigung: Bei wiederholten Verstößen gegen betriebliche Regeln trotz Abmahnung • Betriebsbedingte Kündigung: Wenn Stellen abgebaut oder Betriebe verkleinert werden • Personenbedingte Kündigung: Wenn Arbeitnehmende ihre Tätigkeit nicht mehr ausüben können (z. B. aus gesundheitlichen Gründen)
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)#
Das ArbSchG verpflichtet Arbeitgebende, für sichere Arbeitsbedingungen zu sorgen. Dazu gehören: • Ermittlung von Gefahren (Gefährdungsbeurteilung) • Schutzmaßnahmen zur Unfallverhütung • Ergonomische Arbeitsgestaltung
Arbeitszeitgesetz (ArbZG)#
Regelt Arbeitszeiten und Pausen: • Maximale Arbeitszeit: 8 Stunden täglich, ausnahmsweise bis zu 10 Stunden • Ruhezeiten: Mindestens 11 Stunden zwischen zwei Arbeitseinsätzen • Pausen: • Ab 6 Stunden: mindestens 30 Minuten • Ab 9 Stunden: mindestens 45 Minuten
Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG)#
Sichert Arbeitnehmenden eine Lohnfortzahlung bei Krankheit für bis zu sechs Wochen, wenn das Arbeitsverhältnis länger als vier Wochen ohne Unterbrechung bestanden hat.
Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)#
Regelt die Mitbestimmung durch den Betriebsrat in Unternehmen mit mindestens fünf wahlberechtigten Beschäftigten.
Aufgaben des Betriebsrats: • Mitbestimmung bei Arbeitszeiten, Urlaubsregelungen und Sozialplänen • Beratungsrecht bei wirtschaftlichen Entscheidungen • Schutz vor Diskriminierung und unrechtmäßigen Kündigungen
Berufsbildungsgesetz (BBiG)#
Regelt die duale Berufsausbildung und legt die Rechte und Pflichten von Auszubildenden und Ausbildenden fest.
Pflichten von Ausbildungsbetrieben: • Vermittlung von Ausbildungsinhalten • Vergütung nach geltendem Tarifvertrag • Freistellung für die Berufsschule
Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)#
Schützt Jugendliche im Alter von 15 bis einschließlich 17 Jahren und regelt: • Arbeitszeiten (max. 8 Stunden pro Tag, 40 Stunden pro Woche) • Pausenregelungen • Freistellung für den Berufsschulunterricht
Siehe auch#
- ausbildungsvertrag — Inhalte, Rechte und Pflichten im Ausbildungsverhältnis
- arbeitsschutz — Arbeitsschutzgesetz und Gefährdungsbeurteilung im Detail
- entgeldabrechnung — Brutto-/Nettolohn, Steuerklassen und Sozialversicherung
- [[../01_wirtschaft/unternehmensformen]] — Rechtsformen und Unternehmensstrukturen
Ressourcen#
- Wikipedia: Arbeitsrecht (Deutschland)
- Wikipedia: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
- Wikipedia: Kündigungsschutzgesetz
- Studyflix: Arbeitsrecht einfach erklärt
- SimpleClub: AGG Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz auf YouTube suchen