Ausbildungsvertrag#
Inhalt#
Art, sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung Beginn und Dauer der Ausbildung Ausbildungsmaßnahmen außerhalb des Betriebs (zum Beispiel Schulungen) Tägliche und wöchentliche Arbeitszeit Dauer der Probezeit Höhe der Vergütung Zahl der Urlaubstage Hinweise auf geltende Tarifverträge
Probezeit#
Probezeit (1 bis 4 Monate)
Kündigung nach der Probezeit#
Wenn du deine Ausbildung abbrechen oder den Beruf wechseln möchtest, kannst du mit einer Frist von vier Wochen kündigen. Auch eine fristlose Kündigung ist möglich, wenn es einen wichtigen Grund gibt. Der Betrieb darf dich nur dann kündigen, wenn du gegen deine Pflichten schwer oder wiederholt verstößt, etwa durch unentschuldigtes Fehlen. Meist muss vorher eine Abmahnung ausgesprochen werden.
Urlaubsanspruch#
Der Urlaubsanspruch richtet sich nach deinem Alter zu Beginn des Kalenderjahres: • unter 16 Jahren: 30 Werktage • unter 17 Jahren: 27 Werktage • unter 18 Jahren: 25 Werktage Ab 18 Jahren gilt das Bundesurlaubsgesetz mit mindestens 24 Werktagen Urlaub.
Lernorte#
Betrieb Praktisches Arbeiten, Einblick in betriebliche Abläufe, Anwendung des Gelernten
Berufsschule Fachliche Grundlagen, Allgemeinbildung, Vorbereitung auf Prüfungen
Pflichten#
Betrieb#
Zu deinen Rechten gehören gemäß dem BBiG: • Du bekommst eine strukturierte Ausbildung mit einem klaren Lernplan. • Der Betrieb stellt dir alle Ausbildungsmittel kostenlos zur Verfügung, zum Beispiel Fachbücher, Werkzeuge oder Arbeitskleidung. • Du darfst nur Tätigkeiten ausführen, die zum Ausbildungsziel gehören. Dauerhaftes Putzen oder private Besorgungen sind nicht erlaubt. • Bei Bedarf hast du Anspruch auf ein qualifiziertes Zwischen- oder Abschlusszeugnis. • Überstunden müssen entweder bezahlt oder durch Freizeit ausgeglichen werden. Bei Minderjährigen sind sie grundsätzlich nur in Ausnahmefällen erlaubt.
Zu deinen Pflichten zählen: • Du erscheinst regelmäßig und pünktlich im Betrieb und in der Schule. • Du arbeitest aktiv mit und führst dein Berichtsheft sorgfältig. • Du hältst dich an betriebliche Regeln und an den Ausbildungsplan.
Berufsschule:#
Deine Rechte: • Qualifizierter Unterricht: Die Inhalte müssen dem Rahmenlehrplan entsprechen. • Faire Bewertung: Noten müssen begründet und nachvollziehbar sein. • Information: Du wirst rechtzeitig über Prüfungen und Regelungen informiert. • Mitbestimmung: Du kannst dich über die Schülervertretung einbringen. • Sicherheit: Die Schule sorgt für einen sicheren und gesundheitsgerechten Lernort.
Deine Pflichten: • Anwesenheitspflicht: Du nimmst regelmäßig und pünktlich am Unterricht teil. • Mitarbeit: Deine aktive Beteiligung wird erwartet. • Krankmeldung: Bei Krankheit musst du sofort Schule und Betrieb informieren. • Schulregeln: Du hältst dich an die Schulordnung. • Lernmittel: Du bringst alle nötigen Materialien mit.
Du bist gesetzlich verpflichtet, die Berufsschule zu besuchen
Kündigung#
Ausbildungsordnung#
Für jeden anerkannten Beruf gibt es eine bundesweit gültige und verbindliche Ausbildungsordnung. Diese regelt: • Die Dauer der Ausbildung • Die zu vermittelnden Kenntnisse und Fähigkeiten • Der Aufbau der Prüfungen • Die Inhalte und zeitliche Gliederung der betrieblichen Ausbildung (Ausbildungsrahmenplan)
Pläne#
Ausbildungsplan#
Gilt im Betrieb, legt fest, welche Inhalte du wann praktisch erlernst.
Rahmenlehrplan#
Gilt in der Berufsschule, regelt die Lernfelder und Themen pro Schuljahr.
Siehe auch#
- arbeitsrecht — Überblick Rechtsquellen, AGG, KSchG und weitere Gesetze
- arbeitsschutz — Schutzvorschriften für Jugendliche im Betrieb (JArbSchG)
- entgeldabrechnung — Vergütung, Steuerklassen und Abzüge
- [[../01_wirtschaft/unternehmensformen]] — Betriebliche Strukturen und Rechtsformen
Ressourcen#
- Wikipedia: Berufsbildungsgesetz
- Wikipedia: Ausbildungsvertrag
- Studyflix: Ausbildungsvertrag BBiG einfach erklärt
- SimpleClub: Berufsausbildung Rechte und Pflichten auf YouTube suchen