Entgeldabrechnung#
Bruttogehalt (vereinbartes Gehalt vor Abzügen) Gesetzliche Abzüge (Steuern und Sozialversicherungen) Individuelle Abzüge (Vermögenswirksame Leistungen, Lohnpfändungen) Nettogehalt (Betrag nach Abzügen) Überweisungsbetrag (tatsächlich ausgezahltes Gehalt)
Bruttogehalt#
Das Bruttogehalt ist das vereinbarte Gehalt, bevor Abzüge vorgenommen werden. Es setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:
• Grundgehalt (vertraglich festgelegtes Entgelt) • Zuschläge (z. B. für Überstunden, Schichtarbeit) • Boni oder Provisionen
Gesetzliche Abzüge#
Vom Bruttogehalt werden gesetzliche Abzüge abgezogen. Diese setzen sich aus Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen zusammen.
Abzugsart Erklärung Lohnsteuer Abhängig von Steuerklasse und Bruttoeinkommen Kirchensteuer 8 % oder 9 % der Lohnsteuer (variiert je nach Bundesland) Solidaritätszuschlag 5,5 % der Lohnsteuer (fällt seit 2021 für etwa 90 % der Arbeitnehmer weg und wird nur noch ab einer bestimmten Einkommensgrenze erhoben) Rentenversicherung 18,6 %, davon 9,3 % vom Arbeitnehmer und 9,3 % vom Arbeitgeber Krankenversicherung 14,6 %, davon 7,3 % vom Arbeitnehmer und 7,3 % vom Arbeitgeber Pflegeversicherung 3,6 %, davon 1,8 % vom Arbeitnehmer und 1,8 % vom Arbeitgeber (kinderlose Arbeitnehmer zahlen zusätzlich 0,6 %, insgesamt 2,4 %) Arbeitslosenversicherung 2,6 %, davon 1,3 % vom Arbeitnehmer und 1,3 % vom Arbeitgeber
Steuerklassen und deren Einfluss#
Die Höhe der Lohnsteuer richtet sich nach der Steuerklasse des Arbeitnehmers. Diese Klasse hängt von der familiären Situation ab.
Steuerklasse Beschreibung I Alleinstehende oder Geschiedene II Alleinerziehende mit mindestens einem Kind III Verheiratete mit einem Ehepartner ohne oder mit geringem Einkommen IV Verheiratete mit beidseitigem Einkommen V Verheiratete, wenn der andere Partner in Klasse III ist VI Arbeitnehmer mit mehreren Jobs
Sonstige Abzüge#
Neben den gesetzlichen Abzügen können auch individuelle Abzüge anfallen. Diese sind nicht für jeden Arbeitnehmer relevant, sondern hängen von persönlichen Verpflichtungen oder Vereinbarungen ab. • Lohnpfändungen: Falls ein Arbeitnehmer Schulden hat und ein Gericht eine Lohnpfändung anordnet, wird ein festgelegter Betrag direkt vom Gehalt abgezogen und an den Gläubiger überwiesen. • Abtretungen: Der Arbeitnehmer hat freiwillig oder aufgrund vertraglicher Verpflichtungen einen Teil seines Einkommens einem Gläubiger übertragen. In diesem Fall wird der Betrag automatisch vom Gehalt einbehalten. • Aufrechnungen: Falls der Arbeitnehmer Schulden beim Arbeitgeber hat (z. B. durch ein Vorschussdarlehen oder zurückzuzahlende Sachleistungen), kann der Arbeitgeber diesen Betrag mit dem Gehalt verrechnen. • Vermögenswirksame Leistungen (VL): Arbeitgeber unterstützen Arbeitnehmer beim Sparen, indem sie monatlich einen festen Betrag in eine Vermögensanlage wie einen Bausparvertrag oder Fondssparplan einzahlen. Arbeitnehmer können eigene Beiträge leisten. In vielen Fällen gibt es eine Arbeitgeberzulage, die das Sparen zusätzlich fördert.
Nettogehalt und Überweisungsbetrag#
Nach Abzug von Steuern, Sozialversicherungsbeiträgen und individuellen Abzügen bleibt das Nettogehalt übrig. Dieses gibt an, wie viel Gehalt nach den gesetzlichen Abzügen tatsächlich zur Verfügung steht. Allerdings ist das Nettogehalt nicht immer gleich dem Überweisungsbetrag, da weitere individuelle Abzüge wie vermögenswirksame Leistungen (VL) oder Lohnpfändungen direkt vom Gehalt einbehalten werden können. Der Überweisungsbetrag ist somit der tatsächliche Betrag, der auf dem Konto des Arbeitnehmers eingeht.
Siehe auch#
- arbeitsrecht — Rechtliche Grundlagen: Entgeltfortzahlungsgesetz, ArbZG
- ausbildungsvertrag — Vergütungsregelungen in der Ausbildung
- [[../01_wirtschaft/unternehmensformen]] — Betriebliche Strukturen und wirtschaftliche Grundlagen
Ressourcen#
- Wikipedia: Entgeltabrechnung
- Wikipedia: Lohnsteuer (Deutschland)
- Wikipedia: Sozialversicherung (Deutschland)
- Studyflix: Lohnabrechnung Brutto Netto einfach erklärt
- SimpleClub: Sozialversicherung Deutschland auf YouTube suchen