Arbeitsrecht#
Die Rechtsquellen des Arbeitsrechts sind:
- Europäisches Recht: EU-Vorgaben zur Arbeitszeit, Gleichbehandlung und Arbeitnehmerrechten
- Grundgesetz: Garantiert Grundrechte wie die Koalitionsfreiheit (Recht, Gewerkschaften zu bilden)
- Gesetze: Nationale Vorgaben, z. B. das Arbeitszeitgesetz, das Kündigungsschutzgesetz oder das Arbeitsschutzgesetz
- Verordnungen: Regeln die Umsetzung von Gesetzen, z. B. die Arbeitsstättenverordnung
- Tarifverträge: Vereinbarungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden über Löhne, Arbeitszeiten und Urlaub
- Betriebsvereinbarungen: Innerbetriebliche Abmachungen, die mit dem Betriebsrat ausgehandelt werden
- Arbeitsverträge: Individuelle Vereinbarungen zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden
Normenhierarchie (Rangordnung)#
flowchart TD A["1 · EU-Recht"] --> B["2 · Grundgesetz"] B --> C["3 · Gesetze<br/>(ArbZG, KSchG, ArbSchG)"] C --> D["4 · Verordnungen<br/>(ArbStättV)"] D --> E["5 · Tarifverträge"] E --> F["6 · Betriebsvereinbarungen"] F --> G["7 · Arbeitsverträge"]
Eine niedrigere Ebene darf einer höheren nie widersprechen, kann aber günstigere Regelungen für Arbeitnehmer treffen (Günstigkeitsprinzip) — z. B. darf ein Arbeitsvertrag mehr Urlaub gewähren als das Gesetz vorschreibt, aber nicht weniger.