Ausbildungsvertrag

Ausbildungsvertrag#

Der Ausbildungsvertrag regelt nach dem BBiG die Rahmenbedingungen der Berufsausbildung – von Inhalt und Dauer über Probezeit und Vergütung bis zu den Kündigungsregeln.

Inhalt#

Der Ausbildungsvertrag muss mindestens folgende Angaben enthalten:

  • Art, sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung
  • Beginn und Dauer der Ausbildung
  • Ausbildungsmaßnahmen außerhalb des Betriebs (zum Beispiel Schulungen)
  • Tägliche und wöchentliche Arbeitszeit
  • Dauer der Probezeit
  • Höhe der Vergütung
  • Zahl der Urlaubstage
  • Hinweise auf geltende Tarifverträge

Probezeit#

Die Probezeit dauert 1 bis 4 Monate.