Vertragsrecht (BGB)

Vertragsrecht (BGB-Grundlagen)#

Das Vertragsrecht des BGB regelt, wie Verträge durch Angebot und Annahme zustande kommen, wer geschäftsfähig ist und welche Rechte bei Vertragsstörungen wie Mängeln greifen.

Zustandekommen eines Vertrags#

Ein Vertrag entsteht durch Angebot + Annahme (§ 145 ff. BGB).

flowchart LR
    A["Angebot\n(§ 145 BGB)\nBindend, konkret,\nan bestimmte Person"] --> B{Annahme\nbis Fristablauf?}
    B -- Ja --> C["Vertrag\ngültig"]
    B -- Nein --> D["Kein Vertrag\nAngebot erlischt"]
    B -- Gegenvorschlag --> E["Neues Angebot\nvom anderen Teil"]

Werbung / Katalog = kein Angebot, sondern invitatio ad offerendum (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots).