Softwarelizenzen & Urheberrecht

Softwarelizenzen & Urheberrecht#

Eine Softwarelizenz regelt das Nutzungsrecht an urheberrechtlich geschützter Software – der Kauf verschafft kein Eigentum, sondern nur die im Lizenzvertrag festgelegten Rechte.

Urheberrecht (UrhG)#

Software ist automatisch urheberrechtlich geschützt — kein Antrag nötig, gilt ab Erstellung.

  • Schutzinhaber: der Entwickler (bzw. Arbeitgeber bei Dienstsoftware)
  • Schutzdauer: 70 Jahre nach Tod des Urhebers
  • Recht gibt dem Inhaber die alleinige Kontrolle über Vervielfältigung, Verbreitung und Bearbeitung

Kauf einer Software = kein Eigentumsrecht, sondern nur ein Nutzungsrecht (Lizenz)!