Vollmachten & Prokura#
Vollmachten regeln, wer im Namen eines Unternehmens rechtlich verbindliche Handlungen vornehmen darf – z.B. Verträge abschließen, Bestellungen aufgeben oder Personal einstellen.
Überblick: Arten der Vertretungsmacht#
Vertretungsmacht
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Gesetzlich Rechtsgeschäftlich
(z.B. GmbH-GF, (= Vollmacht)
Vorstand AG) │
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Prokura Handlungsvollmacht
(HGB § 48–53) (HGB § 54–58)
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Einzelprokura Allgemeine Artmäßige Sondervollmacht
Gesamtprokura Handlungs- (bestimmte (Einzelgeschäft)
Filialprokura vollmacht Geschäfts-
art)Prokura (§ 48–53 HGB)#
Die Prokura ist die weitreichendste kaufmännische Vollmacht – sie ermächtigt zu allen gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften, die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt.