Softwarelizenzen & Urheberrecht#
Eine Softwarelizenz regelt das Nutzungsrecht an urheberrechtlich geschützter Software – der Kauf verschafft kein Eigentum, sondern nur die im Lizenzvertrag festgelegten Rechte.
Urheberrecht (UrhG)#
Software ist automatisch urheberrechtlich geschützt — kein Antrag nötig, gilt ab Erstellung.
- Schutzinhaber: der Entwickler (bzw. Arbeitgeber bei Dienstsoftware)
- Schutzdauer: 70 Jahre nach Tod des Urhebers
- Recht gibt dem Inhaber die alleinige Kontrolle über Vervielfältigung, Verbreitung und Bearbeitung
Kauf einer Software = kein Eigentumsrecht, sondern nur ein Nutzungsrecht (Lizenz)!