Ausbildungsvertrag#
Der Ausbildungsvertrag regelt nach dem BBiG die Rahmenbedingungen der Berufsausbildung – von Inhalt und Dauer über Probezeit und Vergütung bis zu den Kündigungsregeln.
Inhalt#
Der Ausbildungsvertrag muss mindestens folgende Angaben enthalten:
- Art, sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung
- Beginn und Dauer der Ausbildung
- Ausbildungsmaßnahmen außerhalb des Betriebs (zum Beispiel Schulungen)
- Tägliche und wöchentliche Arbeitszeit
- Dauer der Probezeit
- Höhe der Vergütung
- Zahl der Urlaubstage
- Hinweise auf geltende Tarifverträge
Probezeit#
Die Probezeit dauert 1 bis 4 Monate.