Vertragsrecht (BGB-Grundlagen)#
Das Vertragsrecht des BGB regelt, wie Verträge durch Angebot und Annahme zustande kommen, wer geschäftsfähig ist und welche Rechte bei Vertragsstörungen wie Mängeln greifen.
Zustandekommen eines Vertrags#
Ein Vertrag entsteht durch Angebot + Annahme (§ 145 ff. BGB).
flowchart LR
A["Angebot\n(§ 145 BGB)\nBindend, konkret,\nan bestimmte Person"] --> B{Annahme\nbis Fristablauf?}
B -- Ja --> C["Vertrag\ngültig"]
B -- Nein --> D["Kein Vertrag\nAngebot erlischt"]
B -- Gegenvorschlag --> E["Neues Angebot\nvom anderen Teil"]Werbung / Katalog = kein Angebot, sondern invitatio ad offerendum (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots).